Arbeitsrecht

Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz

Wir beraten und vertreten bundesweit in allen Bereichen des Arbeitsrechts Unternehmer, Personalabteilungen von Unternehmen, Führungskräfte, Arbeitnehmer und Betriebsräte.

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Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist sehr häufig für Arbeitgeber und nahezu ausnahmslos für Arbeitnehmer*, Führungskräfte und Manager eine belastende Ausnahmesituation, in der eine Vielzahl von rechtlichen Fragen und Gestaltungsmöglichkeiten abzuwägen und dann zu entscheiden sind. Wir vertreten aus Überzeugung und mit gleicher Vehemenz Arbeitgeber und Arbeitnehmer in diesen Trennungssituationen. Insbesondere in Verhandlungen ist es ein großer Vorteil, dass wir die Perspektive der jeweiligen Gegenseite einschätzen und somit maßgeschneidert beraten und die Interessen unserer Mandanten besser durchsetzen können. Ob und in welcher Höhe aus Sicht des Arbeitgebers eine Abfindung angeboten oder aus Sicht des Arbeitnehmers gefordert wird, hängt in der Regel davon ab, ob alternativ auch eine Kündigung erfolgversprechend wäre. Deshalb analysieren wir gemeinsam mit Ihnen zu Beginn der Beratung die Kündigungsrelevanz des Trennungssachverhalts.

Über die Höhe und Gestaltung der Zahlung einer Abfindung hinaus beraten wir Sie zu allen Einzelfragen eines Aufhebungsvertrages, z.B. Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, widerrufliche oder unwiderrufliche Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung (Festvergütung, Leistungsvergütung, Einmalzahlungen und Sonderzahlungen, Sachbezüge wie z.B. Weiternutzung des Dienstwagens), Gewährung des Urlaubs, Ausgleich von Mehrarbeit und Überstunden, Erteilung eines Zwischenzeugnisses und eines Endzeugnisses, Sprachregelung zum Ausscheiden und Referenzen, Herausgabe von Daten/ Unterlagen/ Betriebsmitteln, datenschutzrechtliche Fragen, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, betriebliche Altersversorgung. Bei der Beratung von Arbeitnehmern optimieren wir den Aufhebungsvertrag sowohl in steuerrechtlicher als auch in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht.

*Wir verwenden die männlichen Personenbezeichnungen wie „Arbeitnehmer“ und „Arbeitgeber“ ausschließlich zur besseren Lesbarkeit. Gemeint sind immer Personen jeden Geschlechts (m/w/d).

Wir erstellen Arbeitsverträge für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen oder passgenau für den Einzelfall, z.B. für die Führungskraft, den leitenden Angestellten oder den Spezialisten im Unternehmen. Wir berücksichtigen dabei den aktuellen Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung. Ebenso wichtig ist es uns, dass sich die Arbeitsverträge in der Praxis bewähren und den Interessen unserer Mandanten gerecht werden.

Es gibt verschiedene Befristungsarten, z.B. die Befristung zur Vertretung, bei vorübergehendem Bedarf oder die sachgrundlose Befristung, die unterschiedlichen Voraussetzungen unterliegen. Wir klären für Sie, ob eine Befristung des Arbeitsvertrages rechtlich möglich ist und wie diese auszugestalten ist. Haben Sie einen Arbeitsvertrag mit einer rechtswidrigen Befristung, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, falls erforderlich durch eine Entfristungsklage vor dem Arbeitsgericht.

Wir beraten Sie als Arbeitgeber zu Ihren Pflichten gegenüber Ihren Beschäftigten nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz. Wir erarbeiten mit Ihnen die notwendigen Belehrungen, Informationen, Verpflichtungs- und Einwilligungserklärungen Ihrer Beschäftigten sowie Vereinbarungen zum Beschäftigtendatenschutz.

Gleichermaßen beraten wir Sie als Beschäftigten über Ihre Rechte gegenüber Ihrem Arbeitgeber.

Wir beraten Unternehmen zu allen in der Praxis auftretenden betriebsverfassungsrechtlichen Themen. Wir begleiten Sie bei den Betriebsratswahlen und in der täglichen Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Wir beraten Sie zu dem Inhalt und der Reichweite der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates. Wir verhandeln mit dem Betriebsrat Betriebsvereinbarungen, z.B. zu Fragen der Arbeitsbedingungen oder des Datenschutzes.

Bei personellen Maßnahmen wie Einstellungen und Kündigungen bereiten wir für Sie die notwendigen Anhörungen des Betriebsrats vor. In Streitfällen führen wir vor dem Arbeitsgericht die erforderlichen Zustimmungsersetzungsverfahren, z.B. bei Einstellungen, Versetzungen oder außerordentlichen Kündigungen von Betriebsratsmitgliedern. Zudem führen wir für Sie bei Betriebsänderungen Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen mit dem Betriebsrat, falls erforderlich auch im Rahmen der Einigungsstelle.

Erarbeitung und Verhandlung von Datenschutz- und Compliance-Regelungen einschließlich Whistleblowing-Systemen, Codes of Conduct und Codes of Ethics. Darüber hinaus Begleitung von Unternehmen bei Korruptionsfällen und Compliance-Verstößen.

Die zutreffende Einordnung der Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern/ Freelancern sowie das Erarbeiten rechtssicherer Verträge sind notwendig, um die Gefahr einer Scheinselbständigkeit zu verhindern. Wir helfen Ihnen bei der Situationsanalyse und der korrekten Ausgestaltung dieser Vertragsverhältnisse. Ebenso begleiten wir Sie in Statusfeststellungsverfahren gegenüber der Sozialversicherung.

Wir beraten und vertreten Sie als Führungskraft, Geschäftsführer oder Vorstand bei der Gestaltung Ihres Dienstvertrages und bei der Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche im Laufe des Anstellungsverhältnisses. Zudem begleiten wir Sie in Trennungssituationen.

Weitreichende Entscheidungen zu treffen – das ist für Sie als Führungskraft, Geschäftsführer oder Vorstand zwar Alltag. Geht es jedoch um Ihr Ausscheiden aus dem Unternehmen, dann sollten Sie nicht auf den Rat von arbeitsrechtlichen Experten verzichten. Im Vordergrund steht hier insbesondere, ob Ihre Abberufung als Geschäftsführer oder Vorstand erfolgt oder ob Sie dieses Amt niederlegen, wann das Dienstverhältnis endet, ob eine bezahlte Freistellung bis zur Beendigung erfolgt, ob nur die Festvergütung oder auch die offenen Boni ausgeschüttet werden, ob Aktienoptionen noch realisiert werden können, ob die Altersversorgung gesichert und fortgeführt wird, ob ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot besteht oder aufgehoben wird, wie die Trennung intern und extern kommuniziert wird, ob Haftungsansprüche der Gesellschaft gegen Sie zu besorgen sind oder ob Ihre Entlastung durch die Gesellschafterversammlung oder noch weitreichender eine allgemeine Ausgleichsklausel in dem Aufhebungsvertrag erreichbar ist.

Wir begleiten Sie mit Kompetenz und taktischem Geschick in den Verhandlungen mit Ihrem Unternehmen und –falls erforderlich- vor Gericht.

Die Kirchen sind der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland. Grundlegende Arbeitsbedingungen werden zumeist durch besondere Gremien bestimmt („Dritter Weg“), die aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern bestehen, um ein Gleichgewicht zu schaffen. Teilweise gelten auch umfangreiche Tarifverträge, wie z.B. der TV-EKBO in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.

Wir kennen die Besonderheiten des Kirchenarbeitsrechts und führen ergebnisorientierte Verhandlungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung oder vertreten Ihre Interessen, gleichgültig ob als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer, engagiert vor der Schlichtungsstelle bzw. dem Arbeitsgericht.

Wir beraten Sie bereits vor dem Ausspruch einer Kündigung. Wir analysieren den Sachverhalt, prüfen die Kündigungsgründe und einen etwaigen Sonderkündigungsschutz. So können im Vorfeld Fehler vermieden und die Risiken eines Kündigungsschutzprozesses eingeschätzt werden.

Sind Sie Arbeitgeber, erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam vor Ausspruch der Kündigung eine erforderliche Anhörung des Betriebsrats bzw. des Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung. Bedarf die Kündigung der Zustimmung von Behörden, wie z.B. bei Menschen mit Behinderungen, unterstützen wir Sie.

Im Kündigungsschutzprozess setzen wir Ihre Interessen durch oder wir versuchen – falls von Ihnen gewünscht – vor einer Gerichtsentscheidung eine gütliche Einigung zu erzielen.

Prägend für die Arbeitsbedingungen im Öffentlichen Dienst sind umfangreiche und komplizierte Tarifverträge und die dazu von der Rechtsprechung entwickelten besonderen Grundsätze. Außerdem gibt es vielfältige Beteiligungsrechte der Personalvertretungen zu beachten.

Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes auf und vertreten Ihre Interessen unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind.

Wir vertreten Sie bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht. Wir beraten Sie im Vorfeld über die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits und bereiten die Prozesse gründlich vor.

Die effektive Durchsetzung Ihrer Interessen ist durch unsere Spezialisierung auf das Arbeitsrecht und unsere langjährige breite Erfahrung in der bundesweiten Prozessführung gewährleistet.

Auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten bieten wir qualitativ hochwertige Seminare und Inhouse-Schulungen zu den in der Praxis wichtigen Themen und zu aktuellen arbeitsrechtlichen Entwicklungen.

Wir beraten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Öffentlichen Rechts zu allen in der Zusammenarbeit mit dem Personalrat auftretenden Fragestellungen. Wir begleiten Sie in der täglichen Zusammenarbeit mit dem Personalrat. Wir beraten Sie zu dem Inhalt und der Reichweite der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Personalrates und begleiten Sie in den Verhandlungen über Dienstvereinbarungen.

In Streitfällen vertreten wir Sie in der Einigungsstelle oder vor den Verwaltungsgerichten in allen Instanzen.

Wir beraten und vertreten Unternehmen in Verhandlungen mit Gewerkschaften über den Abschluss und die Änderung von Haustarifverträgen. Sind Sie Arbeitskampfmaßnahmen ausgesetzt, prüfen wir deren Rechtmäßigkeit und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Gegenstrategie.

Wir betreuen Unternehmen arbeitsrechtlich bei der Vorbereitung und Durchführung von Umstrukturierungsmaßnahmen. Wir erarbeiten mit Ihnen die richtigen Strategien, bereiten die notwendigen Vereinbarungen vor und unterstützen Sie bei der Beteiligung des Betriebsrates, der Schwerbehindertenvertretung, des Integrationsamtes, der Agentur für Arbeit und bei der Information der Arbeitnehmer.

Wir beraten und vertreten Sie in Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen mit dem Betriebsrat und bei der Durchführung von Massenentlassungen. Schließlich setzen wir mit Ihnen die Maßnahmen individualrechtlich um.