Dr. Peter Meyer

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Es ist sinnlos zu sagen, wir tun unser Bestes. Es muss Dir gelingen, das zu tun, was erforderlich ist.

Winston Churchill

Peter Meyer berät durchgehend seit 1991 Arbeitgeber, Unternehmen, Universitäten sowie öffentliche und kirchliche Arbeitgeber in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und Dienstrechts.

Er unterstützt bei der Personalakquise und Personaleinstellung, bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen, bei der Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie bei der Einstellung, Bestellung, Abberufung und Kündigung von Organmitgliedern.

Er setzt Sanierungs- und Umstrukturierungsziele (z.B. Betriebsänderungen, Betriebsübergänge, Outsourcing, Personalabbau) seiner Mandaten durch und vertritt diese in Interessenausgleichsverhandlungen, Sozialplanverhandlungen und Einigungsstellenverfahren. Hinzu kommen die Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, etwa zu Arbeitsbedingungen und zu Datenschutz- und Compliance-Regelungen, und von Haustarifverträgen.

Zugleich unterstützt er kleinere und mittlere Unternehmen bei allen täglich auftretenden Fragen und Problemen im Arbeitsrecht.

Peter Meyer berät und vertritt Manager und Führungskräfte insbesondere in Trennungssituationen wie Aufhebungsvertragsverhandlungen und Kündigungsschutzprozessen und beim Arbeitgeberwechsel.

Mit derselben Kompetenz und demselben Einsatz berät und vertritt Peter Meyer Arbeitnehmer (m/w/d) sowie Handelsvertreter, Berater und freie Mitarbeiter zu allen arbeitsrechtlichen Fragen.

In Konfliktfällen führt Peter Meyer die außergerichtlichen Verhandlungen und – sofern erforderlich – die gerichtlichen Verfahren durch alle Instanzen.

Peter Meyer hält als Dozent Schulungen und Seminare zu arbeitsrechtlichen Themen ab.

Peter Meyer ist 1962 in Rietberg/Westfalen geboren und studierte von 1983 bis 1988 Rechtswissenschaften in Heidelberg und Berlin. Während des Referendariats in Berlin und Mailand von 1988 bis 1991 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin.

1993 promovierte er bei Prof. Dr. Klaus Adomeit an der Freien Universität Berlin im Arbeitsrecht zu einem kündigungsrechtlichen Thema.

1991 erfolgte seine Zulassung zum Anwalt und 1997 seine Ernennung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach den ersten gemeinsamen Jahren in einer unter anderem auf Strafrecht und Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei gründete Peter Meyer im Jahr 1997 mit Axel Weimann die unverändert bis heute unter dem Namen Weimann & Meyer von beiden geführte Sozietät.

Seit 2001 gehört Peter Meyer dem Ausschuss zur Anerkennung der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht bei der Rechtsanwaltskammer Berlin an.

Seit 2017 ist er Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV).

Zudem ist er Mitglied im DAV und im Berliner Anwaltsverein e.V.