Ulrike Kolb

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Wir können den Wind nicht ändern, aber wir können die Segel richtig setzen.

Aristoteles

Ulrike Kolb berät Unternehmen, Verbände, Behörden, leitende Angestellte und Arbeitnehmer (m/w/d) durchgehend seit 2000 zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Sie vertritt deren Interessen auch vor Gericht bundesweit und in allen Instanzen.

Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen im Arbeitsrecht des Öffentlichen Dienstes und der Kirchen, in der Beratung mittelständischer Unternehmen und im Kündigungsschutzrecht.

Ulrike Kolb gestaltet, prüft und überarbeitet Arbeitsverträge, berät bei der Einstellung von Personal und hat als Datenschutzbeauftragte von Weimann & Meyer einen weiteren Schwerpunkt in der Beratung zu Themen des betrieblichen Datenschutzes und des Datenschutzrechts der Beschäftigten.

Sie berät die Arbeitgeber und Personalverantwortlichen zu allen täglich auftretenden arbeitsrechtlichen Fragen. Ulrike Kolb begleitet Arbeitgeber bei der Vorbereitung und Durchführung von Abmahnungen und Kündigungen und zeigt zugleich die rechtlichen Chancen, Risiken und etwaige Handlungsalternativen auf. Sie begleitet Umstrukturierungen in kleinen und mittleren Unternehmen. Sie berät zu betriebsverfassungsrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Themen und gestaltet Betriebsvereinbarungen.

Leitende Angestellte und Arbeitnehmer vertritt Ulrike Kolb ebenfalls engagiert und kompetent in allen Fragen des Arbeits- und Dienstrechts, insbesondere in Trennungssituationen. Sie führt aktiv die außergerichtlichen Verhandlungen mit Arbeitgebern und setzt – sofern erforderlich – die Interessen ihrer Mandanten in Kündigungsschutzprozessen durch.

Für unsere Mandanten führt Ulrike Kolb Inhouse-Schulungen zu arbeitsrechtlichen Themen durch.

Ulrike Kolb ist 1973 in Berlin geboren. Vor dem Studium absolvierte sie eine Facharbeiterausbildung zum Elektromonteur.

Ulrike Kolb studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin von 1992 bis 1997. Das Referendariat absolvierte sie von 1998 bis 2000 beim Kammergericht.

Seit 2000 ist Ulrike Kolb als Rechtsanwältin in Berlin zugelassen und gehört dem Team von Weimann & Meyer an.

Seit 2004 ist sie auch Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Ulrike Kolb ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein e.V. und im Berliner Anwaltsverein e.V.