Axel Weimann
Fachanwalt für Strafrecht
Quintilian, um 30-96 n.Chr.
Nachdem bereits sein Großvater, Vater und Onkel als Strafverteidiger, Staatsanwalt und Richter in der Berliner Strafjustiz tätig waren, hat auch Axel Weimann sich frühzeitig für das Strafrecht entschieden und ist seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 1992 ausschließlich auf dem Gebiet der Strafverteidigung tätig. Nach ersten gemeinsamen Jahren in einer unter anderem auf Strafrecht und Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei gründete Axel Weimann im Jahr 1997 mit Dr. Peter Meyer die von beiden geführte Sozietät Weimann & Meyer.
Seit 1998 ist Axel Weimann Fachanwalt für Strafrecht. Von Anfang an war er in nahezu allen Bereichen des Strafrechts tätig. Bereits im ersten Jahr seiner Anwaltstätigkeit übernahm er die Verteidigung in einem Schwurgerichtsverfahren, dem Fall um die Ermordung der Berliner Rotlicht-Größe „Chinesen-Kalle“, das im Revisionsverfahren 1997 mit einem Freispruch endete – und es folgten weitere. Unvergesslich werden ihm die Eindrücke bleiben, die er als Verteidiger in historischen Verfahren wie den sog. „Mauerschützen-Prozessen“ und den Prozessen um das „DDR-Doping“ sowie die angebliche Erpressung Ausreisewilliger gegen den Ost-Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Vogel und in weiteren Verfahren sog. Regierungs- und Vereinigungskriminalität im Zusammenhang mit der deutsch-deutschen Wiedervereinigung sammeln durfte. Gleiches gilt für die Verteidigertätigkeit in den Wirtschaftsstrafverfahren im sog. „Berliner Bankenskandal“, die mit Einstellungen und Freisprüchen endeten.
Die Vertretung von Menschen unterschiedlichster Herkunft und Profession führt Axel Weimann aber immer wieder auch in nahezu alle anderen Bereiche des Strafrechts. Aus der Tätigkeit der letzten Jahre sind die Verteidigung eines der Zwillinge, gegen die wegen des Berliner „KaDeWe-Einbruchs“ ermittelt worden war, die Verteidigung von „Onur U.“ in dem Fall „Jonny K.“, die Verteidigung von „Mario K.“ im sog. „Maskenmann-Prozess“, die Verteidigung eines Jugendlichen wegen des Vorwurfs der Tötung seiner 14-jährigen Mitschülerin „Keira G.“, die Verteidigung eines Vorstandsmitglieds der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin in einem Untreue-Prozess sowie die Verteidigung eines der beiden Angeklagten in einem Prozess vor dem Landgericht Potsdam um den Mord an einer Lehrerin auf der Autobahn A9 hervorzuheben. Auch im sog. „Diesel-Komplex“ ist Axel Weimann beratend tätig gewesen.
Aktuell verteidigt er unter anderem in dem Verfahren wegen der tödlichen Schüsse vor dem Berliner Tempodrom im Februar 2020.
Axel Weimann wurde am 10. Februar 1963 in Berlin geboren. Nach dem Abitur 1981 folgten das Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin und die Referendarzeit im Kammergerichtsbezirk.
Von 2001 bis 2021 war Axel Weimann Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Berlin und gehörte als Vorsitzender der für die Fachanwaltschaften und Geldwäscheaufsicht zuständigen Abteilung I des Kammervorstands in den letzten acht Jahren auch dem Präsidium der Rechtsanwaltskammer an.
Axel Weimann ist Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V., der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins und im Berliner Anwaltsverein.
Als Autor zeichnet Axel Weimann für den strafrechtlichen Teil im „Handbuch Medizinrecht“ von Stellpflug/Meier/Tadayon verantwortlich und hat zum selben Thema auch im Fachanwaltskurs für Medizinrecht des Arber-Verlages doziert.
Er wird seit mehreren Jahren – zuletzt 2022 – empfohlen in der FOCUS-„Top-Anwaltsliste Strafrecht“.