Rufen Sie unser Notdienst-Telefon Strafrecht an unter:
+49 171 4641555
Es erfolgt eine für den Anrufer kostenfreie Rufweiterleitung auf die Mobilfunknummer des für den Strafrechts-Notdienst aktuell zuständigen Rechtsanwalts unserer Kanzlei.
Wir bitten, die telefonische Inanspruchnahme unseres Notdienstes auf echte Notfälle, d.h. auf Festnahmen, Verhaftungen und Durchsuchungen, zu beschränken. In allen übrigen Fällen erreichen Sie uns zu den üblichen Bürozeiten unter unserer zentralen Festnetznummer.
Bitte hinterlassen Sie unbedingt Ihren Namen und Ihre Rückrufnummer, ggf. auch auf der sich einschaltenden Mailbox. Sie werden umgehend zurückgerufen. Hinterlassen Sie bitte, wenn Sie selbst der Betroffene einer polizeilichen oder vergleichbaren Maßnahme sind, oder aber für einen Dritten anrufen und nicht zurückgerufen werden können, in jedem Fall den Namen und möglichst das Geburtsdatum des Betroffenen und – sofern bekannt – Namen und Telefonnummer des einsatzleitenden Polizeibeamten bzw. zu welcher Dienststelle Sie bzw. der Betroffene gebracht werden sollen.
Sollten Sie unseren Notruf in Strafsachen nicht erreichen, so können Sie sich auch an den 24-Stunden-Notdienst der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e.V. unter der Telefonnummer +49 172 3255553 wenden.
Sie können auch unser E-Mail Formular verwenden, das direkt an den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Axel Weimann gesendet wird: